OFT GESTELLTE FRAGEN ZUR PARKPLATZRESERVIERUNG AM FLUGHAFEN STRAßBURG

Wie ändert man eine bereits vorgenommene Reservierung?

Wenn Sie Ihre Reservierung ändern möchten, so gehen Sie einfach auf die Bestätigungs-E-Mail und klicken den hier befindlichen Link an. Dann klicken auf: „Ändern dieser Reservierung“.
Ihre neue Reservierung vornehmen und validieren.
Sollte ein höherer Geldbetrag verbucht worden sein, so erhalten Sie Ihre Rückerstattung innerhalb eines Monats.
Liegt der Geldbetrag darüber, so müssen Sie die Differenz begleichen. Zum Abschluss des Zahlungsvorgangs erhalten Sie eine neue Bestätigungs-Mail.

Wie storniert man eine Reservierung?

Wollen Sie Ihre Reservierung stornieren, so gehen Sie einfach auf die Bestätigungs-E-Mail und klicken hier auf den Link. Dann „Stornieren dieser Reservierung“ anklicken.
Es erfolgt eine Rückerstattung des Gesamtbetrags, falls Sie sich in der gesetzlich vorgeschriebenen Widerspruchsfrist von 14 Tagen befinden und Sie erhalten direkt auf Ihr Bankkonto eine Zahlung (nämlich auf das Konto, das der Kreditkarte entspricht, die bei der Reservierung angegeben wurde).
Erfolgt Ihre Stornierung nach der Widerspruchsfrist von 14 Tagen, dann werden Ihnen für die Dossier-Bearbeitung 10 Euro (Bruttobetrag mit MwSt.) in Rechnung gestellt und vom Rückerstattungsbetrag abgezogen.

Übrigens: Entsprechend dem Artikel L. 121-21-8 Absatz 1 des Verbraucherschutzgesetzes (Verbraucherkodex) kann der Kunde dieses Recht nur dann geltend machen, wenn der bestellte Service mit seiner Zustimmung erfolgt war, vor dem Ablauf der Widerspruchsfrist und wenn er auf das Widerspruchsrecht ausdrücklich verzichtet hat. In diesem Fall werden für die Dossier-Bearbeitung 10 € berechnet und vom Rückerstatzungsbetrag abgezogen.

Welches Dokument muss ich vor meinem Eintreffen auf den Flughafen-Parkplätzen ausdrucken?

Zwecks Nutzung Ihrer Reservierung müssen Sie lediglich das Dokument „Gutschein für die Parkplatzreservierung“ ausdrucken, das der Bestätigungs-E-Mail beigefügt ist. Sollten Sie über keinen Drucker verfügen, so können Sie das Dokument auch auf Ihrem Smartphone registrieren.

Was ist bei der Einfahrt auf den Parkplatz zu beachten?

Begeben Sie sich zu einer Einfahrtssäule des reservierten Parkbereichs. Nach Erkennung der bei der Bestellung eingegebenen Registrierung wird Ihnen automatisch ein Ticket ausgestellt. Wenn Sie es abholen, öffnet sich die Barriere. Sie müssen nur noch Ihr Fahrzeug parken.

Was ist beim Verlassen der Parkfläche zu beachten?

Bei ihrer Rückkehr führen Sie das Parkticket in die Ausfahrtssäule ein. Wenn die Parkdauer der reservierten Zeit entspricht, öffnet sich die Schranke direkt.

Wie verhalte ich mich, wenn ich den Zeitraum meiner Reservierung überschritten habe?

Bei Überschreitung der Parkzeit wird der Betrag auf dem Bildschirm der Ausfahrtssäule angezeigt. Diesen Betrag bezahlen Sie direkt mit Ihrer Kreditkarte an der Ausfahrtssäule.
Der Aufpreis wird entsprechend des für den reservierten Parkplatz geltenden Stundensatz berechnet.

Die Bezahlung der Parkzeitüberschreitung kann ausschließlich an den Ausfahrtssäulen getätigt werden, da die Kassenautomaten keine Prepaid-Tickets akzeptieren.

Wie erhalte ich meine neue Bestätigungs-E-Mail?

Senden Sie bitte eine E-Mail an parcs.acces@strasbourg.aeroport.fr und geben Sie dabei Ihre Kontaktdaten und die Reservierungsdaten an. Sie erhalten dann baldmöglichst (maximal innerhalb von 48 Stunden) eine Kopie.

Wo kann man sich über den Parkflächenplan informieren?

Informationen über den Parkflächenplan finden Sie, indem Sie auf folgenden Link klicken:
http://strasbourg.aeroport.fr/FR/Passagers/Acces/Parkings.html

Ist bei meiner Ankunft ein Mitarbeiter vorhanden?

Unsere Mitarbeiter, befinden sich am Parkflächenschalter im Flughafengebäude (vor dem Abflugbereich), um Ihre Frage zu beantworten. Sie können sie zudem kontaktieren, indem Sie die Sprechanlage nutzen, die sich an der Einfahrt bzw. der Ausfahrt unserer sämtlichen Parkflächen zur Verfügung stehen.
Sollten Sie außerhalb der Arbeitszeit dieser Mitarbeiter ankommen, so teilen wir Ihnen die Vorgehensweise per E-Mail mit.

Wo kann ich mich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reservierungen informieren?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Verkaufsverfahren und für die Reservierungen finden Sie, indem Sie auf folgenden Link klicken: https://parking.strasbourg.aeroport.fr/de/cgv/

In welchem Zeitraum vor meiner Reise soll ich meinen Parkplatz reservieren?

Parkplatzreservierungen können bis zu sechs Monate im Voraus und mindestens 48 Stunden vor der Abreise vorgenommen werden. Der Reservierungszeitraum muss der Dauer der Reise entsprechen.

Meine genauen Flugdaten sind mir noch nicht bekannt; soll ich dennoch meinen Parkplatz reservieren?

Unser Ratschlag: Reservieren Sie Ihren Parkplatz erst dann, wenn Sie Ihre Flugdaten kennen; damit vermeiden Sie eventuelle Änderungen.
Wollen Sie jedoch trotzdem eine Reservierung vornehmen, dann könnten Sie sich beispielsweise für einen Zeitraum entscheiden, der sich am Abflugtag von 9.00 Uhr bis zu Ihrem Rückkehrtag um 20.00 Uhr erstreckt. Sie müssten dann später gegebenenfalls Änderungen vornehmen.
(Siehe die Rubrik: "Wie ist eine Reservierung zu modifizieren oder zu stornieren?".

Was muss ich tun, um einen Platz für Schwerbehinderte /Kriegsversehrte (GIG-GIC) zu reservieren?

Wir bitten Sie, Ihre Reservierung vorzunehmen und dann eine E-Mail an folgende Adresse zu senden parcs.acces@strasbourg.aeroport.fr, um uns über Ihren Antrag auf Zuweisung eines GIG-GIC-Platzes zu informieren; bitte auf genaue Angaben achten: Ihr Name, Ihre Reservierungsnummer und den von Ihnen ausgewählten Parkplatz.

An wen soll ich mich wenden, wenn ich eine andere Frage habe?

Sie können uns eine E-Mail an folgende Adresse zusenden: parking@strasbourg.aeroport.fr