ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IM VERKAUFSVERFAHREN UND FÜR DIE NUTZUNG DES PARKPLATZ-RESERVIERUNGSSERVICES DES STRASSBURGER FLUGHAFEN

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren die Voraussetzungen und Modalitäten der Nutzung des vom Straßburger Flughafen angebotenen Online-Reservierungsservices. Die Nutzung dieses Services setzt voraus, dass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen werden. Diese Bestimmungen haben gegenüber jedem anderen Dokument eine Vorrangstellung und gelten ab dem 27. Juni 2016.
Der Straßburger Flughafen ist berechtigt, diese Bestimmungen zu aktualisieren.

Artikel 1 : Anwendungsbereich und Service-Beschreibung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Flughafen Straßburg Entzheim und jedem Kunden, der über die Internet-Seite www.strasbourg-aeroport.fr eine Bestellung tätigt; der Flughafen Strasburg ist eine Aktiengesellschaft mit Vorstand und Verwaltungsrat, sowie einem Kapital von 148.000 Euro; der Unternehmenssitz befindet sich in 67960 ENTZHEIM, RD 221, Route de l’Aéroport; dieser ist im Handels- und Firmenregister von Straßburg unter der Nummer 528 862 956 eingetragen.

Der Service umfasst die Reservierung eines Parkplatzes unter Nutzung der Internet-Seite www.strasbourg.aeroport.fr, bezieht sich auf einen bestimmten Parkplatz, für den der Service angeboten wird, auf eine bestimmte Person, bei genau angegebenem Datum und vorher festgelegter Dauer. Dieses Angebot wird auf der Grundlage einer begrenzten Zahl von Plätzen erstellt und bezieht sich auf das zum Zeitpunkt der Anfrage vorhandene Angebot an Parkplätzen.
Lediglich diejenigen Kunden können diesen Service nutzen, die im Voraus eine Reservierung über die Internet-Seite getätigt haben.

Artikel 2: Voraussetzungen für die Reservierung eines Parkplatzes

Jede natürliche oder juristische Person, die zu Rechtsgeschäften befähigt ist, kann diesen Service nutzen.
Der den Service in Anspruch nehmende Kunde muss die auf der Internet-Seite verfügbaren obligatorischen Felder des Anmeldeformulars ausfüllen. Der Flughafen Straßburg behält sich vor, bei fehlerhaften oder unvollständigen Informationen die Service-Buchung zu verweigern.

Für jede Bestätigung einer Reservierung gilt folgender Vorbehalt:
- Die vom Flughafen Straßburg auf dessen Internet-Seite abgefragten Informationen wurden übermittelt und sind zutreffend.
- der Parkplatz ist tatsächlich verfügbar.
- Das Bank-Institut des Kunden, der den Service nutzt, akzeptiert die Zahlung.
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von dem den Service nutzenden Kunden zuvor akzeptiert.

Die Parkplatzreservierung kann von Minimum 24 Stunden bis zu 6 Monate vor dem Datum der Einfahrt des Fahrzeugs auf die Parkfläche erfolgen.
Dieser Service – gültig für einen vorher festgelegten Zeitraum - berechtigt zur Zufahrt auf einen vorher bezahlten Parkplatz.

Der Service bietet die Möglichkeit, dass ein Parkplatz für eine Parkdauer von mindestens 48 Stunden reserviert wird.

Bitte unbedingt zu beachten:
1. Für die Parkplätze gilt eine maximale Höhe von 2,20m.
2. Bezüglich der Plätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität kann keine Online-Reservierung erfolgen.

Artikel 3: Reservierungsmodalitäten :

Die Zahlung für die Reservierung erfolgt zum Zeitpunkt der Bestellung über das Internet.

Sobald das Reservierungsformular vorschriftsmäßig ausgefüllt, die Reservierung validiert und die Zahlung erfolgt ist, erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail, die an die bei der Reservierung angegebene Mail-Adresse gesandt wird; zudem erhält der Kunde zusammenfassende Angaben zu seiner Bestellung und die Reservierungsnummer, die er bei der Einfahrt übermitteln muss.

Der Kunde ist keinesfalls berechtigt, die zu zahlende Summe ganz oder teilweise einzubehalten und kann auch keine Kompensation vornehmen; dies gilt auch dann, wenn er eine Beschwerde formuliert. Jede Bestellung wird als Kassageschäft gewertet, und bei Annahme erfolgt die Belastung des Kontos.
Sollte sich die Zahlung rechtswidrig bzw. unvollständig erweisen oder diese nicht vorgenommen werden, so gilt – unabhängig von der Begründung - dass der Verkauf der Dienstleistung nicht erfolgt ist.

Die Ausfertigung der Rechnung erfolgt aufgrund der vom Kunden in seinem Reservierungsformular übermittelten Informationen, und diese werden dem Kunden nach der erfolgten Zahlung über die elektronische Mail-Adresse übermittelt.

Artikel 4: Nutzungsvoraussetzungen

Bei Ankunft am Flughafen präsentiert sich der Kunde an einer der Einfahrtssäulen des reservierten Parkplatzes, das Fahrzeug wird von der Einfahrtskamera des bei der Bestellung angegebenen Kennzeichens erkannt: der Automat stellt ihm automatisch ein Ticket aus.
Der Kunde fährt auf dem Parkplatz und parkt sein Fahrzeug unter Einhaltung der Bodenmarkierung und der für die Personen mit eingeschränkter Mobilität reservierten Plätze.

Bei der Rückkehr scannt der Kunde das erhaltene Ticket am Ausgang des Parkplatzes. Wenn die Parkdauer der reservierten Zeit entspricht, öffnet sich die Schranke direkt. Bei Überschreitung der Parkzeit wird der Betrag auf dem Bildschirm der Ausfahrtssäule angezeigt und der Kunde begleicht diesen durch Einführen der Kreditkarte.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zwischen dem Zeitpunkt der Ankunft des Flugzeugs und der Ausfahrt aus der Parkfläche genügend Zeit einplant (inklusive des Zeitbedarfs beim Weg zum Flughafengebäude, Annahme des Reisegepäcks, Wartezeit etc.). Der Flughafen Straßburg haftet nicht im Fall von Ereignissen, die er nicht beeinflussen kann, und für die daraus folgenden Konsequenzen und auch nicht für die Überschreitung der reservierten Parkzeit.

Das Unternehmen Flughafen Straßburg behält sich vor, im Laufe des Jahres an denjenigen Parkflächen, für die eine Reservierung gilt, Veränderungen vorzunehmen; dies gilt auch für Gültigkeitsdauer des Services.

Die Parkerlaubnis gilt ausschließlich für den Parkplatz, der Gegenstand der Reservierung war. Für jede Nutzung eines anderen Parkplatzes im gleichen Zeitraum wird die Parkgebühr berechnet, die beim Eingang zur Parkfläche ausgewiesen wird; es erfolgt keinerlei Rückerstattung.
Verlässt das Fahrzeug die Parkfläche, so ist dies definitiv.

Artikel 5: Vertraglich gültige Gebühren- und Zahlungsrichtlinien

Der Reservierungsservice für Parkflächen stellt eine Dienstleistung dar, für die die Zahlung bei der Bestellung erfolgt und für die ausschließlich Kreditkarten benutzt werden können.

Die Angaben über die akzeptierten Kreditkarten stehen auf der Internet-Seite. Der Abbuchungsbetrag stellt einen Pauschalbetrag dar, der den Angaben des Reservierungsservices entspricht (Datum, Dauer, Parkplatz, eventuelle Optionen usw.).

Die Preise werden in Euro angegeben, inklusive Mehrwertsteuer; die Preise sind am Tag der Reservierung gültig (es sei denn, eine anderslautende Regelung wird angegeben).

Der Flughafen Straßburg behält sich vor, die auf der Website angegebenen Preise jederzeit zu ändern, ohne dass dies vorher mitgeteilt wird; derartige Änderungen gelten jedoch nicht für die Reservierungen, die vor dem Stichtag validiert worden sind.

Die Ausfahrt aus dem Park erfolgt durch Ablesen des Kennzeichens. Wird die Parkzeit überschritten, so ist ein Aufpreis zu zahlen, je nach dem auf der Parkfläche geltenden Stundentarif. Wird diese Regelung missachtet, so wird die Ausfahrt untersagt.
Für jede Validierung des Tickets bei der Ausfahrt und jede Zahlung im Fall einer Zeitüberschreitung muss unbedingt der Kassenautomat benutzt werden.

Artikel 6: Widerruf

Die Reservierung des Parkplatzes mittels Internets stellt eine Online-Dienstleistung dar. Entsprechend dem Artikel L. 121-21 des Verbraucherschutzgesetzes verfügt der Kunde über eine vierzehntägige (14 Tage) Frist, um sein Widerrufsrecht geltend zu machen, ohne dass er dabei Gründe angeben oder Strafzahlungen leisten muss. Diese Frist gilt ab dem Zeitpunkt der Annahme des Angebotes.
Entsprechend den Bestimmungen des Artikels L. 121-21-8 Absatz 1 des Verbraucherschutzgesetzes kann der Kunde - vor Ablauf der Widerrufsfrist - dieses Recht nur geltend machen, sofern der bestellte Service mit seiner Zustimmung begonnen hatte bzw. wenn der Kunde auf sein Widerspruchsrecht ausdrücklich verzichtet hat.

Die Rückerstattung zugunsten des Kunden erfolgt auf direktem Wege durch Gutschrift auf sein Bankkonto (dem Konto, das mit der Kreditkarte verbunden ist, die er bei der Reservierung nutzte).

Artikel 7: Modifizierung und Stornierung

Der Kunde ist berechtigt, seine Reservierung einmalig zu ändern bzw. bis zu 24 Stunden vor dem Datum und der Uhrzeit des Reservierungsbeginns zu stornieren; dabei muss er auf den E-Mail Link der Bestätigung, die ihm zugesandt worden ist, klicken.

Nach Ablauf dieser 24-Stunden-Frist erfolgt keine Rückerstattung im Falle einer Stornierung oder Abwesenheit des Parkens eines Fahrzeugs.

Bei einer Modifizierung werden keine Mehrkosten fällig. Bei einer Reservierung, bei der der Betrag geringer ist als bei der anfänglichen Reservierung, wird ihm der zu viel verbuchte Differenzbetrag innerhalb von maximal einem Monat auf seinem Konto gutgeschrieben. Liegt der Betrag über dem anfänglich berechneten Geldbetrag, so muss der Kunde die Differenz durch Online-Zahlung begleichen, und zwar zum Zeitpunkt der Bestätigung der Änderung.

Mit Ausnahme der Stornierung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist von 14 Tagen im Anschluss an das Bestelldatum gilt, dass für jede Stornierung eine Aktenbearbeitungsgebühr von 10 € (inklusive Mehrwertsteuer) berechnet wird.

Artikel 8: Haftung und Versicherungen

Der Kunde muss die die Parkflächen betreffenden Vorschriften beachten, über die er sich auf der Internetseite www.strasbourg.aeroport.fr informieren kann; er muss die Straßenverkehrsordnung und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten.

Sollten sich zwischen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Parkflächen-Regelung Widersprüche ergeben, so besitzen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlichen Vorrang.

Der Flughafen Straßburg haftet – übereinstimmend mit dem Artikel L.121-20-3 des Verbraucherschutzgesetzes – nicht im Fall der Nichterfüllung oder der fehlerhaften Erbringung der Dienstleistung, die entweder dem Kunden anzurechnen ist oder auf das Verhalten eines Dritten bei der Dienstleistung bzw. auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Der Kunde verzichtet auf jede Klage gegen den Flughafen Straßburg und seine Versicherungsunternehmen, sofern ein Dritter seine Reservierungsnummer benutzen sollte bzw. eine betrügerische Nutzung derselben vorliegt.

Bei Unerfüllbarkeit des Vertrags aufgrund der Tatsache, dass der bestellte Service nicht zur Verfügung steht, muss der Kunde über diese mangelnde Verfügbarkeit informiert werden und es muss gegebenenfalls eine umgehende Rückerstattung erfolgen; diese Rückerstattung muss innerhalb von dreißig Tagen nach der vom Kunden geleisteten Zahlung erfolgen.

Die Haftung des Unternehmens Flughafen Straßburg ist zudem in folgenden Fällen ausgeschlossen:
Bei Störungen und Pannen, bei Nutzung des Internets und die das Surfen auf der Website www.strasbourg.aeroport.fr beeinträchtigen;
bei Störungen, die auf die Software Dritter zurückzuführen sind;
beim Eindringen von Viren bzw. deren Vorhandensein auf dem Computer des Kunden.

In Übereinstimmung mit den für die Parkflächen geltenden Vorschriften übernimmt der Kunde alle sich aus der Parkplatznutzung ergebenden Risiken; die von ihm erworbenen Rechte umfassen nur die Parkberechtigung, jedoch keinerlei Sicherheitsdienst oder Überwachung. Das Unternehmen Flughafen Straßburg haftet nicht für eventuelle Beschädigungen am Fahrzeug, für Unfälle oder Diebstahl des Fahrzeugs bzw. völlige oder teilweise Entwendung von Gegenständen oder Ausrüstungen in demselben.

Auf dem Parkgelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Wird gegen die Verkehrs- und Parkregelung verstoßen, so kann dies bestraft werden bzw. es erfolgt eine Sicherstellung des Fahrzeugs.

Artikel 9. Datenschutzregelung

Das Unternehmen Flughafen Straßburg Entzheim behält sich vor, namensbezogene und persönliche Daten zusammenzustellen, die für die Optimierung der Bestellverwaltungen und seine Kundenbeziehungen erforderlich sind.
Übereinstimmend mit den den Datenschutz betreffenden Regelungen im Gesetz Nr. 78-17, das am 06.01.1978/1978 modifiziert wurde, ist jede Person, die in einem vom Flughafen Straßburg angelegten elektronischen Datenbestand aufgenommen wird, zum Zugriff auf ihre Daten berechtigt und kann verlangen, dass die sie betreffende Eintragungen berichtigt werden.

Jeder Antrag auf Zugriff auf die Daten, jede Richtigstellung bzw. jeder Widerspruch ist an folgende Adresse zu senden:
Aéroport international Strasbourg
Service Juridique (Rechtsabteilung)
RD 221 – Route de l’Aéroport
F - 67960 ENTZHEIM
FRANKREICH
Oder per E-Mail : m.adrian@strasbourg.aeroport.fr

Artikel 10: Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten

Bitten um Zusendung von Informationen, genauere Angaben und eventuelle Beschwerden sind an folgende Adresse zu senden: parking@strasbourg.aeroport.fr

Für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das französische Recht. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten, die die Auslegung bzw. die Erfüllung der vorliegenden Geschäftsbedingungen betreffen, werden diese den zuständigen Gerichten vorgelegt.